Wasserrecht;
Festsetzung des vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelten
Überschwemmungsgebiets der Isar im Bereich der Gemeinden Gottfrieding, Loiching, Mamming, Niederviehbach, der Kreisstadt Dingolfing, der Stadt Landau a. d. Isar und der Märkte Pilsting und Wallersdorf, Landkreis Dingolfing-Landau
Nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die Länder verpflichtet, innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 und die zur Hochwasserentlastung und –rückhaltung beanspruchten Gebiete festzusetzen. Gemäß Art. 46 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) sind hierfür die wasserwirtschaftliche Fachbehörde und die Kreisverwaltungsbehörde zuständig. Als Bemessungshochwasser für das Überschwemmungsgebiet ist ein HQ100 zu wählen.
Für die Isar im Landkreis Dingolfing-Landau wurde das Überschwemmungsgebiet neu berechnet und in den Übersichtsplänen dargestellt.
Das Überschwemmungsgebiet der Isar wurde bereits mit nachfolgenden Verordnungen festgesetzt:
- Das Überschwemmungsgebiet der Isar von Landau bis zur Landkreisgrenze bei
Niederviehbach wurde am 30.04.1958 ermittelt und am 12.09.1958 festgesetzt.
- Das Überschwemmungsgebiet der Isar von der Landkreisgrenze zu Deggendorf bei Ettling bis nach Landau wurde am 10.11.1950 ermittelt und am 26.09.1957 festgesetzt.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Dingolfing-Landau Nr. 03 vom 10.02.2022 wurde die vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelte Erweiterung des Flächenumgriffs des Überschwemmungsgebiets der Isar ortsüblich bekannt gemacht und somit vorläufig gesichert.
Nach Art. 46 Abs. 3 BayWG sind im Anwendungsbereich des § 76 Abs. 2 WHG
Überschwemmungsgebiete zwingend festzusetzen. Die Festsetzung erfolgt durch
Rechtsverordnung. Diese ist gemäß Art. 73 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 2 bis 8 BayVwVfG im förmlichen Verfahren zu erlassen.
Hiermit geben wir die Niederlegung der Unterlagen öffentlich bekannt mit dem Hinweisen, dass die Unterlagen von Montag, 13.06.2022, bis Dienstag, 12.07.2022, bei den Gemeinden und beim Landratsamt Dingolfing-Landau während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme ausliegen.
Pilsting, den 13.06.2022