Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2021 den Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) beschlossen.
Mit Ablauf des 30.11.2021 tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 02.04.2001 außer Kraft.
Die Satzung liegt in der Zeit vom 27.08.2021 bis einschließlich 14.09.2021 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer Nr. 104, Marktplatz 23, 94431 Pilsting aus.
Darüber hinaus kann die Satzung in der jeweils gültigen Form während der gesamten Dauer ihrer Gültigkeit zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sowie im Ratsinformationssystem des Marktes Pilsting eingesehen werden.
Pilsting, 26.08.2021
Markt Pilsting
Martin Hiergeist
Erster Bürgermeister
Erschließungsbeitragssatzung vom 23.08.2021 – unterzeichnet