Der Gemeinderat hat mit Sitzung vom 11.11.2019 die neue Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren beschlossen. Dies aus verschiedenen Gründen wie beispielsweise Neuanschaffung von Fahrzeugen, Nichtberücksichtigung von Fehlalarmen. Die alte Satzung war veraltet und ist daher zu ersetzen. Die neue Satzung tritt ab 01.01.2020 in Kraft. Die Satzung mit Anlagen liegt im Zimmer E02 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsicht auf.