Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 beschlossen, für das Gebiet Fl.-Nr. 1302/3, Gemarkung Waibling die Einbeziehungssatzung Wirnsinger Straße Deckblatt Nr. 1 nach § 13 BauGB aufzustellen und die Bauleitplanung durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB mit dem Planentwurf i. d. F. vom 19.12.2022, hat in der Zeit vom 13.01.2023 bis 13.02.2023 stattgefunden. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Marktgemeinderates am 20.03.2023 behandelt. Es wurde unter Bezugnahme auf die vorangegangenen Beschlüsse für die Bebauungsplanung der Satzungsbeschluss gefasst.
Die Einbeziehungssatzung „Wirnsinger Straße Deckblatt Nr. 1“ tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus Pilsting, Marktplatz 23, Zimmer 103, 94431 Pilsting während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Bitte beachten Sie das „Allgemeine Informationsblatt für Bauleitplanungen“!
769-22 2023.03.20 Satzung Parnkofen PLAN v2023
769-22 2023.03.20 Satzung Parnkofen TEXT_mit Begründung
Pilsting, 21.03.2023
Markt Pilsting
Martin Hiergeist
Erster Bürgermeister