Der Gemeinderat hat mit Sitzung vom 11.11.2019 die neue Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes beschlossen. Die vorherige Satzung/Kostenverzeichnis stammt aus dem Jahr 2001, war überholt und überarbeitungsbedürftig. Die neue Satzung tritt ab 01.01.2020 in Kraft. Die Satzung mit Anlagen liegt im Zimmer E02 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsicht auf.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses “Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen”
Nov 26, 2019 | Bekanntmachung