Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2021 den Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) beschlossen.

Mit Ablauf des 31.12.2021 tritt die Hundesteuersatzung vom 01.10.1980 in der Fassung der Änderungssatzung vom 04.05.2006 außer Kraft.

Die Satzung liegt in der Zeit vom 12.05.2021 bis einschließlich 28.05.2021 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer Nr. 103, Marktplatz 23, 94431 Pilsting aus.

Darüber hinaus kann die Satzung in der jeweils gültigen Form während der gesamten Dauer ihrer Gültigkeit zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Pilsting eingesehen werden.

 

Pilsting, 11.05.2021
Markt Pilsting

 

 

Martin Hiergeist
Erster Bürgermeister

 

Hundesteuersatzung vom 26.04.2021 (unterzeichnet)
Bekanntmachung Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer mit Anheftungsvermer