Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 29.03.2021 die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) neu erlassen.

Die Verordnung liegt in der Zeit vom 14.04. bis einschließlich 30.04.2021 zur Einsichtnahme im Rathaus in Pilsting, Zimmer Nr. 103, Marktplatz 23, 94431 Pilsting aus.

Darüber hinaus kann die Verordnung in der jeweils gültigen Form während der gesamten Dauer ihrer Gültigkeit zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Pilsting eingesehen werden.

 

Pilsting, 30.03.2021
Markt Pilsting

 

Martin Hiergeist
Erster Bürgermeister

 

Reinigungs- und Winterdienstverordnung Stand 29.03.2021 unterzeichnet
Bekanntmachung Reinigungs- und Winterdienstverordnung mit Anheftungsvermerk