Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.10.2021 beschlossen, die Geltungsdauer der Sanierungssatzung für den Ortskern von Pilsting gemäß §142 Abs. 3 BauGB um 15 Jahre, also bis zum Ablauf des 31.12.2036 zu verlängern.
Der Marktgemeinderat beschließt auf Grundlage der Ergebnisse der Fortschreibung der VU bzw. des ISEK, welche zur Umsetzung am 20.09.2021 durch den Marktgemeinderat beschlossen wurde, das Sanierungsgebiet (Umgriff der Straße Pflegau bis zur Einmündung Mühlstraße) zu erweitern.
Der Lageplan kann in der Zeit von 08.11.2021 bis einschließlich 22.11.2021 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer Nr. 104, Marktplatz 23, 94431 Pilsting während der üblichen Öffnungszeiten des Marktes sowie im Ratsinformationssystem bzw. der Homepage des Marktes Pilsting eingesehen werden.
Pilsting, 05.11.2021
Markt Pilsting
Martin Hiergeist
Erster Bürgermeister
Sanierungsgebiet Sanierungssatzung
Bekanntmachung_Sanierungssatzung mit Anheftungsvermerk