Sehr geehrte Damen und Herren,

da immer wieder Anfragen von den Gemeinden kommen, wie sie mit  Abwasser aus der Entleerung von Swimmingpools bzw. Aufstellpools sowohl wasserrechtlich als auch gebührenrechtlich verfahren sollen,

teilen wir nochmals zur Klarstellung folgendes mit:

  • Wasser aus den o.g. Pools stellt Abwasser dar
  • dieses Abwasser ist der Sammelkläranlage zuzuführen
  • dieses Abwasser ist gebührenpflichtig entsprechend der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

In der Anlage erhalten Sie noch einen ausführlichen Aktenvermerk von Herrn Kappl, der sich mit der Thematik bereits früher intensiv beschäftigt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Hofmeister
Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Geschäftsleitung

Markt Pilsting
Marktplatz 23
94431 Pilsting
Telefon: 09953/9301-103
Telefax:  09953/9301-501
E-Mail:   christoph.hofmeister@pilsting.de
Internet: www.pilsting.de

 

 

Abwasser aus Swimmingpools